Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung Juni 2021

§ 1 1) Die nachfolgenden AGB erstrecken sich auf alle laufenden bzw. fortlaufenden Leistungen der Hundeerziehungsberatungsstelle Beut(l)erei (siehe § 2), vertreten durch die Inhaberin Julia Eisenhauer, Dachsenhäuser Str. 9, 56338 Braubach am Rhein (im Folgenden Beut(l)erei genannt). Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen der Firma Beut(l)erei gegenüber Kunden, insbesondere die Anleitung der Kunden / Hundehalter zur selbständigen Erziehung der von ihnen gehaltenen Hunde. Hierbei versteht sich Beut(l)erei als Schnittstelle zwischen Hundehalter und Hund. Die AGB gelten für alle einmaligen und wiederkehrenden von Beut(l)erei, auf der Internetpräsenz „www.beutlerei.de“ sowie auf den sozialen Plattformen angebotenen Leistungen.

2) Die AGB in der jeweils aktuellen Fassung sind jederzeit auf der Internetpräsenz „www.beutlerei.de“ einseh- und herunterladbar und auch auf Nachfrage in Papierform erhältlich. Sie werden bei Vertragsschluss in den bestehenden Vertrag mit einbezogen und sind zu bestätigen.

3) Nebenabreden, Änderungen und Weiterungen bedürfen der Schriftform durch Beut(l)erei, namentlich durch die Inhaberin persönlich.

§2 1.) Angebot Allgemeines Das Angebot von Beut(l)erei umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, Seminare sowie Themenabende. Bei diesem Angebot wird der Kunde durch die Inhaberin von Beut(l)erei persönlich als zuständige Hundeerziehungsberaterin sowohl theoretisch als auch praktisch in Bezug auf die Verhaltensweisen des jeweiligen Hundes unterwiesen. Hierbei wird ganzheitlich, unter anderem auf die Sozialstrukturen, die Kommunikation, auf das Territorial-, Jagd- und Sozialverhalten, die Gesundheit des Hundes und auf die Erziehung eingegangen.

Das Angebot für den jeweiligen Kunden und seinen Hund / seine Hunde wird gemeinsam mit Beut(l)erei individuell ausgesucht.

Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

2.) Angebotsformat 2.1) Erstberatung und Einzelberatung (Einzelbeut(l)erei genannt) Die Erstberatung umfasst ein gegenseitiges Kennenlernen, eine Verhaltensanalyse sowie gegebenenfalls eine kleine Praxiseinheit. Im Erstgespräch werden die Philosophie von Beut(l)erei vorgestellt und offene Fragen besprochen. Die Erstberatung ist Voraussetzung für eine Zusammenarbeit und dauert in der Regel ca. 90 Minuten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Online-Seminare sowie Themenabende.

Eine Einzelbeut(l)erei kann jederzeit gebucht werden, um intensiv an verschiedenen Themenbereichen zu arbeiten. Die Abrechnung erfolgt je angefangene viertel Stunde. Die Mindestbuchung beträgt 30 Minuten. Innerhalb von Braubach am Rhein sowie Friedrichsdorf fallen Fahrtkosten erst ab dem 16. Kilometer an.

2.2) Gruppenstunden (Kulturbeut(l)erei genannt) Voraussetzung für die Teilnahme an Gruppenstunden ist – wie unter 2.1) genannt - mindestens ein voriges Erstberatungsgespräch zur besseren Einschätzung des Mensch-Hund-Teams sowie die Einschätzung von Beut(l)erei, dass das jeweilige Mensch-Hund-Team geeignet ist, an der Kulturbeut(l)erei teilzunehmen.

Es finden Gruppenstunden zu den veröffentlichten Terminen auf der Domain „www.beutlerei.de“ statt. Die Kulturbeut(l)erei dauert ca. 60 Minuten und ist entweder einzeln oder – mit entsprechenden Vergünstigungen - im Abo-System buchbar: Der Basis-Vertrag sieht vier monatliche Teilnahmen am angebotenen Gruppenangebot vor. Der Dranbleiber-Vertrag sieht acht monatliche Teilnahmen am angebotenen Gruppenangebot vor.

Sämtliche Abo-Gruppenverträge sind flexibel – wie unter §3 beschrieben – kündbar sowie jederzeit wieder zubuchbar.

2.3) Welpenpakete Beut(l)erei bietet regelmäßig Welpen-Erziehungs- sowie Sozialisierungsstunden an. Ein Welpenpaket umfasst eine Erstberatung, 6 Kulturbeut(l)erei-Termine sowie eine Einzelberatung. Hierbei wird ein Rabatt – wie unter § 4 weiter beschrieben – gegenüber einer Einzelbuchung gewährt. Auch beim Welpenpaket ist die Erstberatung Voraussetzung für eine Teilnahme an den Gruppenangeboten.

2.4) Gruppenausflüge (Dogventure genannt) Dogventure-Ausflüge sind den fortgeschrittenen Teams vorbehalten. Die Termine und Preise für Ausflüge werden Bestandskunden bekanntgegeben.

3.) Zustandekommen eines Vertrags

Mit dem Zustandekommen des Vertrags verpflichtet sich der Kunde, den AGB Folge zu leisten und nimmt diese an.

Der Vertragsschluss bezüglich der Teilnahme an Seminaren und Themenabenden erfolgt durch schriftliche Anmeldung per Post (Adresse s. § 1), in Textform per E-Mail unter„hallo@beutlerei.de“, über die von Beut(l)erei verwendete Buchungsapp (wird nach dem Erstkontakt bekannt gegeben) oder telefonisch unter 0176 41488118. Eine telefonische Anmeldung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Beut(l)erei.

Der Vertrag bezüglich der Teilnahme an Einzel- bzw. Gruppenangeboten kommt nach einem erfolgten Erstgespräch auf Angebot des Interessenten und Annahme durch Beut(l)erei zustande. Eine Gruppenstunde (mit Ausnahme der Dogventure-Ausflüge für Fortgeschrittene) sind auf maximal 6 Teilnehmer begrenzt. Mit Anmeldung zum jeweiligen Angebot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Kurs-Gebühr (siehe §

4).

Beut(l)erei behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 1.) Kündigung des Vertrags durch den Kunden a) betreffend Einzelberatungs- und Gruppenangebote Die Kündigung des Vertrags durch den Kunden bei Einzelstunden oder einzeln (nicht im Abo) gebuchten Gruppenstunden hat schriftlich, in Textform per E-Mail oder mündlich (sodann ist eine schriftliche Bestätigung durch Beut(l)erei erforderlich) mind. 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. Bei Kündigungen, die nach Ablauf der 24 Stunden erfolgen, besteht weiterhin Anspruch auf Zahlung des Preises für die jeweilige Einzel- bzw. Gruppenstunde.

Sämtliche unter 2.2.) näher beschriebene Abosysteme sind jeweils zum 15. eines Monats für den darauf folgenden Monat kündbar. Erfolgt eine verspätete Kündigung, ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zur Zahlung fällig. Eine verspätete Kündigung ist spätestens bis zum letzten Werktag des jeweiligen Monats möglich. Die Abos verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn bis zum 15. des Monats keine Kündigung bzw. keine verspätete Kündigung erfolgt ist.

Bei den unter 2.2.) näher beschriebenen abgeschlossenen Abos gilt eine versäumte Stunde, für die zuvor eine Anmeldung erfolgte, als gebucht und wird vom Wochenkontingent abgezogen.

b) betreffend Themenabende und Seminare Die Kündigung des Vertrags durch den Kunden bei Themenabenden und Seminaren hat spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Termin zu erfolgen. Nach Ablauf der unter b) genannten 2-Wochen-Frist werden bei einer Kündigung bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Termin 50 % des vereinbarten Preises zur Zahlung fällig. Bei Kündigung unter einer Woche bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin werden 75% des vereinbarten Preises zur Zahlung fällig. Bei einer Absage später als 24 Stunden zuvor ist der gesamte Preis zur Zahlung fällig.

c) Ausnahmen Kann das Seminar / der Themenabend durch einen eigens vom Kunden benannten Ersatzteilnehmer besetzt werden (Nachrücker), erfolgt keine Berechnung der Leistung gegenüber dem vorigen Kunden. Der vorige Kunde haftet mit dem Nachrücker gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Kursgebühr.

d) Nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen von Beut(l)erei werden voll berechnet. Eine Erstattung ist nicht möglich. Dies gilt auch für Gutscheine. Ein Umtausch ist nicht möglich.

2.) Kündigung des Vertrags durch Beut(l)erei a) Beut(l)erei behält sich vor, Termine ohne Angabe von Gründen zu stornieren. In diesem Falle wird selbstverständlich keine Gebühr erhoben. Dies gilt insbesondere bei Terminen, die durch höhere Gewalt nicht eingehalten werden können. Beut(l)erei bemüht sich sodann um einen zeitnahen Ersatztermin. b) Beut(l)erei behält sich vor, den vereinbarten zeitlichen Rahmen der Trainingseinheit in eigenem Ermessen zu unterschreiten. Es findet sodann eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Zeiteinheit statt. Es erfolgt eine Abrechnung je angefangene 15 Minuten.

c) Beut(l)erei kann den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen, wenn der Kunde gesetzlichen Regelungen des Tierschutzes zuwider handelt.

d) Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch bei Handlungen des Kunden, die nicht der Philosophie von Beut(l)erei entsprechen, insbesondere bei denen durch die Anwendung der Kunde selbst oder Dritte gefährdet werden und diese Maßnahmen trotz Weisung des Hundeerziehungsberaters nicht abgestellt werden. Vor allem finden Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder, Teletac, Halsbänder ohne Zugstop, sog. Haltis, Wasserspritzpistolen sowie Wurfschellen bei Beut(l)erei ausdrücklich keine Verwendung.

§ 4 1.) Preise Die Preise für Einzel- und Gruppenstunden sowie für Seminare und Themenabende verstehen sich als Bruttoendpreise für die reine Beratung. Beut(l)erei stellt seine Rechnungen gem. § 19 UStG ohne Umsatzsteuer.

Kosten für Fahrten zum vereinbarten Treffpunkt werden mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ab dem 16. Kilometer abgerechnet. Dies gilt nicht für Gruppenstunden. Fahrtkosten innerhalb von Braubach oder Friedrichsdorf und innerhalb der 15 km-Grenze werden hierbei nicht berechnet.

Sämtliche Preise für aktuelle Angebote finden sich auf der Internetpräsenz „www.beutlerei.de“.

2.) Sonstige Zahlungsmodalitäten Es besteht die Möglichkeit der Vorabzahlung eines Einmalbetrages:

2.1) Welpenangebot (Zwergenbeut(l)erei genannt) Die Zwergenbeut(l)erei ist mit einem Rabatt von 20 % gegenüber der Einzelbuchung als Paket buchbar. Der Preis für die Zwergenbeut(l)erei ist in bar oder per Banküberweisung vor Teilnahme an der ersten Stunde zur Zahlung fällig.

2.2) Vorabbuchung von mindestens 5 Einzelbeut(l)erei-Terminen Bei Buchung von mindestens 5 Einzelbeut(l)erei-Terminen im Voraus wird ein Rabatt von 15 % gegenüber der Einzelbuchung gewährt. Der Preis für dieses Angebot ist in bar oder per Banküberweisung vor der ersten Stunde zur Zahlung fällig.

3.) Die unter 2.2) näher beschriebenen monatlichen Abos sind im Voraus für den Folgemonat zur Zahlung fällig und verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn bis zum 15. des Monats keine Kündigung (siehe §3 Nr. 1a)) erfolgt ist.

4.) Bei Kündigung des Vertrags vor Ablauf findet eine Erstattung der nicht genommenen Einheiten nicht statt.

5.) Einzeltermine ohne Mengenrabatt sowie weitere Dienstleistungen auf Rechnung haben ein Zahlungsziel von 2 Wochen ab Zugang der Rechnung. Hierbei gilt die Rechnung spätestens am dritten Werktag als zugegangen. Der Zugang innerhalb der drei-Tages-Frist gilt nicht, wenn der Kunden nachweisen kann, dass ihm die Rechnung tatsächlich nicht zugegangen ist.

§ 5 Trainingsmodalitäten/ Konditionen 1.) a) Je nach Vorabvereinbarung dauert eine Einzel- oder Gruppeneinheit 60 bis 90 Minuten an. In den Beratungsstunden werden dem Kunden didaktische Fähigkeiten seinem Hund gegenüber vermittelt. Die praktische Anwendung des Erlernten am eigenen Hund obliegt dem Kunden. b) Bei Beanstandungen bzw. Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Erziehungsvorgehensweise sind diesbezügliche Gründe der Hundeerziehungsberaterin unverzüglich mitzuteilen. Für verspätet vorgetragene Beanstandungen bzw. Bedenken haftet Beut(l)erei nicht. c) Jeder Kunde hat den Weisungen von Beut(l)erei für einen reibungslosen Ablauf des Trainings Folge zu leisten.

d) Es können nur Hunde bei Beut(l)erei aufgenommen werden, die behördlich gemeldet sind. Die gültige Hundemarke ist Beut(l)erei auf Anfrage hin vorzulegen.

e) Der Kunde hat gefährdende Verhaltensweisen / Verhaltensauffälligkeiten des Hundes / der Hunde der Hundeerziehungsberaterin umgehend mitzuteilen, im Optimalfall erfolgt die Information bereits vor dem Erstkontakt. 2.) a) Beut(l)erei kann den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen, wenn der Kunde gesetzlichen Regelungen des Tierschutzes zuwider handelt.

b) Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch bei Handlungen des Kunden, die nicht der Philosophie von Beut(l)erei entsprechen, insbesondere bei denen durch die Anwendung der Kunde selbst oder Dritte gefährdet werden und diese Maßnahmen trotz Weisung des Hundeerziehungsberaters nicht abgestellt werden. Vor allem finden Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder, Teletac, Halsbänder ohne Zugstop, sog. Haltis, Wasserspritzpistolen sowie Wurfschellen bei Beut(l)erei ausdrücklich keine Verwendung.

3.) Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme am Unterricht nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder deren Bevollmächtigten gestattet. Der Kunde haftet für durch sein an dem Unterricht teilnehmendes Kind verursachte Schäden als Gesamtschuldner zusammen mit seinem Kind.

4.) Es obliegt der Einschätzung von Beut(l)erei, welches Mensch- Hund – Team für welchen Kurs geeignet ist. Für einen reibungslosen Hundeschulalltag ist es daher erforderlich, vor Buchung einer Gruppenstunde eine Einzelberatung gebucht zu haben.

Ferner sind Angebote wie Dogventure nur für Fortgeschrittene bzw. nur, wenn die Leinenführigkeit des Hundes / der Hunde des Kunden durch Beut(l)erei positiv bestätigt werden konnte, geeignet.

5.) Teilnahme an Gruppenstunden a) Aufgrund der limitierten Teilnehmeranzahl pro Gruppenstunde, hat eine Anmeldung zum Kurs zu erfolgen (per E-Mail, Buchungssoftware oder telefonisch). Bei anderweitigen Kontaktaufnahmen bedarf es der Zustimmung durch Beut(l)erei.

b) Am Gruppenunterricht können nur Kunden teilnehmen, die über eine gültige Hunde-halterhaftpflichtversicherung verfügen. Die Police ist Beut(l)erei auf Anfrage vorzulegen. Des Weiteren müssen bei erwachsenen Hunden die Grundimpfungen durchgeführt sein sowie bei Welpen die ersten Grundimmunisierungen. Der EU-Heimtierausweis ist Beut(l)erei auf Anfrage hin vorzulegen. Der Impfstatus wird durch Beut(l)erei in regelmäßigen Abständen überprüft.

c) ansteckend erkrankte Hunde haben vom Hundeschulunterricht fern zu bleiben. Gleiches gilt für läufige Hündinnen. Entsprechende Krankheiten, Parasitenbefall sowie Läufigkeit sind Beut(l)erei rechtzeitig mitzuteilen.

§ 6 Haftung a) Der Kunde haftet für sämtliche schuldhaft herbeigeführten Schäden ab Betreten des Trainingsgeländes / des Trainingsortes. Der Unterricht beginnt mit dem Erscheinen der Hundeerziehungsberaterin.

b) Jeder Kunde haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder seinen Hund am jeweiligen Trainingsort entstanden sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet sämtlichematerielle und immaterielle Schäden, insbesondere Schäden am Trainingsequipment, Personenschäden sowie Schäden an anderen beteiligten Teilnehmern sowie deren Hunden.

c) § 5 Abs. 3) gilt entsprechend. Des Weiteren ist beschränkt Geschäftsfähigen bzw. geschäftsunfähigen Menschen die Teilnahme am Unterricht nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten bzw. eines Vormunds durch Beut(l)erei zu gestatten. Bei späterem Bekanntwerden eines solchen Umstands gilt dies ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens.

d) Beut(l)erei haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Beut(l)erei oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

§ 7 Gerichtsstand sowie salvatorische Klausel a) Der örtliche Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist der Gerichtsstand für den Sitz des Unternehmens.

b) Sofern eine Vereinbarung aus den obenstehenden AGB juristisch angreifbar und somit ungültig sein sollte, wirkt sich dies nicht auf die übrigen Vereinbarungen aus. Insbesondere bleibt der Vertrag zwischen Beut(l)erei und dem Kunden bestehen.